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Aus Meldungen werden Maßnahmen

Stand: August 2026

Seit dem Start des EinfachMachen-Portals haben Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungsmitarbeitende, Unternehmen sowie Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft, von Verbänden, Vereinen und Organisationen mehr als 29.000 Meldungen eingereicht. Mit ihren Hinweisen und gemeldeten Bürokratiehürden haben sie einen wichtigen Beitrag zu nachhaltigen Verbesserungen in der Verwaltung geleistet.

Seitenaufrufe

700.000

seit dem Start im Dezember 2025

Meldungen

29.000

eingegangene Meldungen und Vorschläge

Wer hat gemeldet?

Privatpersonen

53 %

der Meldungen kamen von Privatpersonen.

Verteilung Gruppe der Meldenden

Die Detailwerte folgen direkt nach dem Diagramm. Navigieren Sie mit der Pfeil-nach-unten-Taste.

Was wird aus der Meldung?

Zunächst werden die Meldungen anonymisiert, damit personenbezogene Daten, die für die Auswertung nicht relevant sind, geschützt bleiben. Da einzelne Meldungen oft mehrere Bürokratiehürden beschreiben, werden sie in thematisch zusammenhängende Abschnitte zerlegt. So entstehen aus rund 29.000 Meldungen etwa 90.000 Meldungsabschnitte, die durch eine KI-gestützte Ähnlichkeitsanalyse ausgewertet werden.

Verwaltungsmitarbeitende sehen in einem Dashboard bereits, welche Bürokratiehürden besonders häufig gemeldet werden. Künftig sollen sie die Meldungen selbstständig auswerten und für ihre tägliche Arbeit nutzen können. Dabei prüfen sie, welche Vereinfachungen rechtlich, technisch und organisatorisch möglich sind – und welchen Aufwand sie erfordern.

Die fünf übergreifenden Bürokratiehürden

Die Meldungen aus dem EinfachMachen-Portal machen deutlich: Bürokratiehürden hängen oft nicht an einer einzelnen Maßnahme. Stattdessen zeigen sich übergreifende Probleme, die in den Meldungen immer wieder thematisiert werden. Viele dieser Bürokratiehürden werden bereits aus dem Weg geräumt. Verschiedene Maßnahmen und Projekte adressieren genau die gemeldeten Probleme. Dabei befinden sich manche noch in der Planung, oder werden bereits getestet.
Die fünf übergreifenden Bürokratiehürden sind:

Unklare Zuständigkeiten und Intransparenz

Unklare Zuständigkeiten und intransparente Abläufe sorgen bei Bürgerinnen und Bürgern für Unsicherheiten. Viele beschreiben Probleme bei der Suche nach der zuständigen Stelle. Auch die Vielzahl von verschiedenen Portalen und Verfahren stiftet Verwirrung. Wenn der Antrag einmal gestellt ist, führen lange Verfahrensdauern ohne Updates immer wieder zu Unsicherheit.

Das schreiben die Nutzenden

  • „Aus meiner Sicht könnten folgende Maßnahmen spürbar entlasten: Zentrale digitale Nutzerkonten mit behördenübergreifendem Datenaustausch. Einheitliche und einmalig hinterlegte Antragsformulare. Weniger Präsenztermine, wo keine persönliche Vorsprache erforderlich ist. Transparentere Zuständigkeiten und Abläufe.“

  • „Für unterschiedliche Leistungen existieren verschiedene Portale, Logins und Abläufe auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Für Nutzer ist oft unklar, wo ein Antrag zu stellen ist und welche Behörde zuständig ist, was zu Fehlanträgen und langen Bearbeitungszeiten führt.“

  • “Die Bearbeitungsdauer von Verwaltungsverfahren kann stark variieren und ist für Bürgerinnen und Bürger oft schwer vorhersehbar. Fehlende klare Zeitrahmen erschweren Planungssicherheit und führen zu zusätzlichen Rückfragen sowie administrativem Aufwand.“ 

  • „Nach Antragstellung ist für Nutzer häufig nicht nachvollziehbar, ob und wie ein Vorgang bearbeitet wird. Dies erzeugt Unsicherheit und einen hohen Aufwand durch Rückfragen per Telefon oder E-Mail.“ 

  • „Anträge werden über Monate bearbeitet, ohne dass Antragstellende den Bearbeitungsstand nachvollziehen können. Folge. Planungsunsicherheit. Hoher Nachfragemehraufwand bei Behörden. Vertrauensverlust in Verwaltungsprozesse.“ 

  • „Ein verbindliches Status-Tracking für alle Anträge würde Transparenz schaffen und den Kommunikationsaufwand deutlich reduzieren.“

Was bereits auf dem Weg ist

Bürgerinnen und Bürger möchten Verwaltungsleistungen schnell und einfach in Anspruch nehmen – ohne lange nach der zuständigen Stelle oder dem richtigen Portal suchen zu müssen. Nach der Antragstellung wünschen sie sich außerdem transparente Informationen zum Bearbeitungsstand und zur voraussichtlichen Dauer. Deshalb sollen Verwaltungsleistungen und zuständige Stellen künftig zentral auffindbar sein. Auch über den Stand ihrer Verfahren sollen Antragstellende transparent informiert werden. 

  • Die Behördennummer ist eine telefonische Anlaufstelle für Fragen an die Verwaltung von Bund, Ländern und Kommunen. An dem Angebot beteiligen sich über 550 Kommunen sowie zahlreiche Landes- und Bundesbehörden.
     

  • Das Bundesportal vereint die Online-Dienste von Bund, Ländern und Kommunen auf einer zentralen Plattform. Nutzerinnen und Nutzer finden dort schnell Informationen und digitale Antragsformulare oder werden direkt zur zuständigen Behörde weitergeleitet.

  • Bund und Länder haben im Dezember 2025 die Föderale Modernisierungsagenda gestartet. Sie umfasst über 200 einzelne Maßnahmen, mit denen Bürokratie abgebaut, Verfahren beschleunigt und Doppelstrukturen zwischen Bund, Ländern und Kommunen verringert werden sollen. Ein Teil der Maßnahmen ist bereits in Umsetzung.

Umfangreicher Meldeaufwand für Betriebe und Selbständige

Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Selbstständige haben viele Nachweis-, Berichts- und Dokumentationspflichten. Diese werden zwar insgesamt als sinnvoll wahrgenommen, die Meldungen im EinfachMachen-Portal zeigen aber: Der Aufwand stellt vor allem kleine Betriebe vor Herausforderungen. Besonders belastet er Unternehmen, die sich an viele unterschiedliche Aufsichts- und Fachbehörden wenden müssen, statt eine zentrale Anlaufstelle zu haben.

Das schreiben die Nutzenden

  • „[...] Vereinfachung der Mengenmeldungen für Elektrogeräte [...] Die verpflichtende monatliche Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten verursacht insbesondere bei kleinen Unternehmen einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand. [...] Ich schlage deshalb eine nach Unternehmensgröße oder Jahresmenge gestaffelte Meldepflicht vor. Für kleine Unternehmen und geringe Mengen sollte eine jährliche Meldung ausreichen.“ 

  • „Kindertagespflege lebt von Verantwortung, Fachlichkeit und Vertrauen. Was uns zunehmend lähmt, ist eine ausufernde Bürokratie. Stundenzettel für jedes einzelne Kind [...], Dokumentationen über den Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes, [...] immer neue Nachweise und Kontrollen. [...] Es geht explizit nicht um eine Einschränkung der Qualitätssicherung, sondern um unnötige Überwachung und Bevormundung.“ 

  • „Ein sinnvolles Maß an Schutz ist sicher gut. Aber hier fehlt jedes Maß [...]. Eine Schulung für die Nutzung von Leitern. [...] Wir sind 14 Leute. [...] Gefährdungsbeurteilungen, die man nur für einen Aktenordner schreibt. Dokumentation von Sachen, die man erledigt hat, als Nachweis, dass man es erledigt hat.“ 

  • „Kann man nicht eine Grenze einziehen, zBsp. Unternehmen unter 5 Mitarbeitern müssen nicht jeder Dokumentationspflicht nachkommen. Man kann nicht für zBsp. 3 wertschöpfende Tätigkeiten leistende Mitarbeiter 2 zusätzliche Mitarbeiter nur für völlig sinnlose Dokumentationspflichten einstellen.“ 

  • „Melde-, Anzeige- und Nachweispflichten gegenüber verschiedenen Aufsichts- und Fachbehörden. Regelmäßige Berichts- und Dokumentationspflichten im Bereich Informationssicherheit, Datenschutz, KRITIS/NIS2 und Compliance. [...] Mehrfacherfassung derselben Informationen in unterschiedlichen Formularen und Portalen.“ 

  • „Vorschlag zur Vereinfachung behördlicher Nachweispflichten. Ich schlage vor, in Deutschland eine verbindliche Regel einzuführen, nach der Behörden von Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen keine Unterlagen, Bescheinigungen oder Nachweise verlangen dürfen, wenn diese Informationen bereits einer anderen öffentlichen Stelle vorliegen und digital zwischen den Behörden ausgetauscht werden können.“ 

Was bereits auf dem Weg ist

Unternehmerinnen und Unternehmer wünschen sich zentrale Meldestellen, damit sie sich nicht durch unterschiedliche Zuständigkeiten arbeiten müssen. Außerdem sollten Selbstständige und kleine Betriebe bei den Berichtspflichten stärker entlastet werden als große Unternehmen. Dafür schafft die Bundesregierung derzeit den rechtlichen Rahmen.

  • Im Basisregister werden künftig die wichtigsten Stammdaten von Unternehmen – etwa Name, Sitz und Branche – automatisch aus bestehenden Registern zusammengeführt. Unternehmen müssen dafür nichts selbst melden. Das Basisregister befindet sich derzeit im Aufbau; ist es fertig, müssen Behörden diese Daten nicht mehr mehrfach bei den Unternehmen abfragen.
     

  • Die Bundesregierung plant ein Berichtsentlastungsgesetz. Es soll die Beweislast umkehren: Künftig muss eine Berichtspflicht von der zuständigen Stelle ausdrücklich begründet werden, sonst entfällt sie.

  • Kleine und mittlere Betriebe werden beim Arbeitsschutz von Bürokratie entlastet: Für Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten entfällt die Pflicht, eine Sicherheitsbeauftragte oder einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen, wenn keine besonderen Gefahren vorliegen. Größere Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten kommen mit weniger Beauftragten aus.

Komplexe Verwaltungssprache und Amtsdeutsch

Behördenkommunikation und Formulare müssen verständlich sein. Die Meldungen im EinfachMachen-Portal zeigen: Unübersichtliche Informationen, Fachbegriffe ohne Erläuterung oder unklare Erwartungen sorgen für Verwirrung und verzögern Abläufe.

Das schreiben die Nutzenden

  • „Formulare für die Beantragung von Leistungen oder für die Beantragung von Dokumenten müssen besser verständlich und lesbarer werden. [...] Die Formulare sollten direkt an der Zielgruppe getestet werden. Dort, wo die Zielgruppe Probleme beim Ausfüllen hat, muss nachgebessert werden. [...] Ziel sollte es sein, dass 99 Prozent aller Personen ein Formular korrekt ausfüllen können - ohne dafür einen Verwaltungsabschluss haben zu müssen.“

  • „Als ich vorübergehend arbeitslos war und erstmals selbst mit den Formularen und Schreiben der Arbeitsagentur in Berührung kam, war ich überrascht, wie schwer verständlich viele Informationen waren. Obwohl ich Akademikerin bin [...], musste ich zahlreiche Texte mehrfach lesen, um ihren Inhalt zu verstehen. Mein Eindruck: Viele Schreiben sind aus der Sicht der Verwaltung formuliert, nicht aus der Sicht der Menschen, die sie erhalten.“

  • „Ich ärgere mich oft über die Sprache von Behörden. Diese Sprache ist durchsetzt von bürokratischen Wortungetümen, umständlich-gestelzten Satzkonstruktionen und sie wirkt oft von oben herab: kalt, technisch, realitätsfern.“

  • „Insbesondere die Vorgänge und Formulare in den Finanzbehörden, sind extrem kompliziert. [...] Statt einer Erklärung bekam ich einen Flyer mit QR-Code zum Elster-Portal und den Hinweis, ich solle mir einen Steuerberater nehmen. Der Bescheid war am Ende ebenfalls völlig unübersichtlich und unvollständig.“

  • „Beamtendeutsch wird in vielen Regionen weder verstanden noch gesprochen. [...] Die ganzen Paragraphen und Gesetze innerhalb der Mitteilungen verunsichern den Leser/die Leserin, und sie verstehen nicht, worum es tatsächlich geht (Ablenkung durch §§).“ 

  • „Jobcenter. Ich berate Migrantinnen in Alltagsfragen. Die Formulare und Schreiben sind völlig unverständlich selbst für Muttersprachlerinnen. Warum gibt es die Formulare nicht in Fremdsprachen/Piktogrammen? [...] ewig lange Sätze mit viel Fachsprache, Begriffe werden nicht definiert.“

Was bereits auf dem Weg ist

Bürgerinnen und Bürger wünschen sich verständliche Kommunikation und Schritt-für-Schritt-Anleitungen. Die Verbesserungsvorschläge aus dem Portal sind sehr konkret: Fachbegriffe erklären, leicht verständliche statt behördeninterne Bezeichnungen verwenden und Formulare vor der Veröffentlichung mit der Zielgruppe testen.

  • Bei der Steuererklärung unterstützt der geführte Interviewmodus von einfachELSTERplus – aktuell für die Steuerjahre 2023 bis 2025 und für einfache Steuerfälle ohne Angaben zu Kindern. Es werden nur relevante Felder angezeigt und Daten aus vorheriger Eingabe direkt übernommen. Der Funktionsumfang wird laufend erweitert.

  • Mit dem Servicestandard und der DIN SPEC 66336 stehen Bund, Ländern und Kommunen einheitliche Standards für digitale Verwaltungsprozesse zur Verfügung. Ziel ist es, solche Prozesse nutzerzentriert zu gestalten und ein einheitlich hohes Qualitätsniveau sicherzustellen.

  • Öffentliche Stellen müssen auf ihren Websites in Leichter Sprache und Gebärdensprache erklären, worum es auf der Seite geht und wie man sich zurechtfindet. Dafür sorgt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Medienbrüche zwischen digitalen und analogen Verwaltungsverfahren

Viele Meldungen im EinfachMachen-Portal betreffen Medienbrüche – also Verwaltungsverfahren, die digital beginnen, aber nicht digital enden. Antragstellende müssen Formulare ausdrucken, unterschreiben und per Post versenden. Oder sie erhalten Antworten auf ihre digitalen Anträge in Papierform. Häufig entsteht der Medienbruch, weil eine Unterschrift erforderlich ist, aber keine gut funktionierende Möglichkeit für eine digitale Signatur zur Verfügung steht.

Das schreiben die Nutzenden

  • „Medienbrüche beim Finanzamt: Ich stelle Anträge digital, übermittle die Steuererklärung und alle Unterlagen digital, erhalte als Reaktion aber regelmäßig ausgedruckte Dokumente. [...] Es führt zu Verzögerungen und im ungünstigsten Fall zu Strafzahlungen, wenn ich an meinem Zweitwohnsitz oder unterwegs bin und Fristen versäume, weil wichtige Mitteilungen an meinem Hauptwohnsitz auf mich warten.“ 

  • "Viele Verfahren beginnen digital, werden intern jedoch weiterhin ausgedruckt, manuell geprüft oder per E-Mail weitergegeben.“

  • „Bürger:innen sollten bundesweit zu Beginn eines Verwaltungsverfahrens auswählen können, ob sie Unterlagen per Post oder per E-Mail erhalten möchten. Der gewählte Kommunikationsweg sollte anschließend konsequent genutzt werden. Dies würde Bearbeitungszeiten verkürzen, Kosten reduzieren und den Verwaltungsaufwand insgesamt verringern.“

  • „Der digitale ‚Medienbruch': Man kann ein Formular zwar online ausfüllen, muss es dann aber ausdrucken, händisch unterschreiben und per Post (oder gar Fax!) abschicken. Die Digitalisierung gleicht oft eher einem digitalen Flickenteppich.“ 

  • „Wie können wir die elektronische Signatur einführen, wenn viele Anträge noch der Schriftform bedürfen? Es entstehen immer wieder Medienbrüche, so dass der Workflow nicht garantiert ist.“ 

  • „E-Mail, Portalbestätigung oder einfache elektronische Signatur müssen grundsätzlich genügen. Strengere Formerfordernisse sind einzeln zu begründen.“

Was bereits auf dem Weg ist

Bürgerinnen und Bürger wünschen sich Verwaltungsverfahren ohne Medienbrüche. Dafür müssen Behörden alle Verfahrensschritte konsequent digital abbilden – von der Antragstellung und digitalen Signatur über Rückfragen bis zum Bescheid. Die eingesetzten Plattformen und Anwendungen sollten dabei einfach und intuitiv funktionieren. Viele Beispiele zeigen bereits, wie sich solche Verfahren erfolgreich umsetzen lassen.

  • Digitale Prozesse ohne Medienbrüche erfordern eine digitale Aktenführung. Die E-Akte Bund unterstützt die elektronische Aktenführung in der Bundesverwaltung.

  • Mit der deutschen EUDI-Wallet "d-you" können sich Bürgerinnen und Bürger ab Anfang 2027 sicher und digital ausweisen, elektronische Dokumente verwalten und selbst über ihre eigenen Daten bestimmen.

  • Beim Kinderzuschlag lässt sich vorab mit dem KiZ-Lotsen prüfen, ob ein Anspruch besteht. Der Antrag kann online gestellt werden – auch fehlende Nachweise lassen sich dort digital nachreichen.

  • Über das integrierte elektronische Postfach der BundID können Behörden Bescheide rechtssicher und digital zustellen. Aktuell läuft der Ausbau, damit künftig Rückfragen der Verwaltung und eine Nachreichung von notwendigen Unterlagen direkt über das Postfach erfolgen können. 

Fehlender Datenaustausch zwischen den Behörden

Digitale Antragsstellung allein löst bürokratische Hürden nicht auf, wenn im Hintergrund die Daten nicht fließen. Die Meldungen im EinfachMachen-Portal zeigen: Mangelnder Datenaustausch zwischen Behörden bleibt am Bürger bzw. an der Bürgerin hängen. Oft müssen sie wichtige Daten mehrfach angeben. Um den Datenaustausch zu verbessern, braucht es kompatible IT-Systeme und einheitliche Formate bei den Behörden sowie zentrale Register, auf die Behörden aller Ebenen zugreifen können.

Das schreiben die Nutzenden

  • “Bürgerinnen und Bürger müssen im Kontakt mit verschiedenen Behörden häufig dieselben Informationen und Dokumente mehrfach einreichen, obwohl diese Daten bereits an anderer Stelle innerhalb der Verwaltung vorliegen. Dies betrifft beispielsweise persönliche Stammdaten, Nachweise oder Bescheinigungen. Die wiederholte Dateneingabe verursacht erheblichen Zeitaufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie zusätzlichen Prüfaufwand in der Verwaltung. Gleichzeitig erhöht sie die Fehleranfälligkeit und führt zu unnötigen Rückfragen.”

  • “Die fehlende grundsätzliche Interoperabilität des Datenaustausches zwischen Behörden ist meines Erachtens ein wesentliches Problem. Ich stelle mir hier einen zentralen Datensatz vor, auf den Bedarf die zuständigen Behörden/Ämter/Stellen zugreifen können. Hierbei wäre es natürlich wichtig, dass es ein rollenbasiertes Zugriffssystem gibt, d.h. die entsprechende Institution kann nur die Information ‚lesen', die für die Durchführung der Aufgabe notwendig ist.”

  • “Behörden verlangen Daten in unterschiedlichen Formaten - etwa Excel-Vorlagen, CSV-Dateien, XML, PDF-Formulare, manuelle Portaleingaben oder teilweise sogar unterschriebene Papierdokumente. Dadurch müssen Daten aus SAP oder Konsolidierungssystemen mehrfach aufbereitet und manuell übertragen werden.”

  • “Der generelle Datenaustausch zwischen Behörden, Ämtern, etc. ist eine Katastrophe.”

  • “Standardisierte Antrags- und Bescheidformate sowie einheitliche Begriffe sollten verbindlich festgelegt und überall genutzt werden.”

  • „Ich schlage ein bundesweites One-Stop-Datenregister nach europäischem ‚Once-Only'-Prinzip vor. Bürger und Unternehmen sollen Daten, die der Staat bereits besitzt, nicht erneut einreichen müssen. Behörden greifen digital und sicher auf vorhandene Informationen zu. Das reduziert Bürokratie, beschleunigt Verfahren und verbessert die Servicequalität.“

Was bereits auf dem Weg ist

Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine Verwaltung, in der Behörden Daten über verlässliche technische Schnittstellen und in einheitlichen Formaten austauschen können. Wichtige Daten sollen zukünftig nur einmal angegeben werden müssen. Um dieses Ziel zu erreichen, befinden sich bereits mehrere Vorhaben in der Erprobungsphase.

  • Das Datenschutzcockpit schafft Transparenz bei der Datennachnutzung: Bürgerinnen und Bürger können nachvollziehen, welche Behörden wann und warum Daten über sie ausgetauscht haben. 
     

  • Das Nationale Once-Only-Technical-System (NOOTS) ist eine zentrale IT-Infrastruktur für Bund, Länder und Kommunen. Damit können Nachweisdaten, die einer Behörde bereits vorliegen, künftig automatisiert abgerufen statt erneut erhoben werden und zwar nur, wenn Bürgerinnen, Bürger oder Unternehmen dem zustimmen. Die Daten bleiben bei den jeweiligen Behörden gespeichert; NOOTS vermittelt nur den Abruf zwischen der anfragenden und der liefernden Stelle.

  • Mit dem Verfahren IDA können bestimmte Behörden die Steuer-ID und wichtige Grunddaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse abfragen, statt sie erneut bei Bürgerinnen und Bürgern zu erheben. Das Bundesverwaltungsamt prüft die Anfrage und holt die Daten beim Bundeszentralamt für Steuern ein. Das Verfahren wird schrittweise eingeführt.